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Ein Grundeinkommen für alle – aus Abgaben für die Nutzung der Naturressourcen

Von: Alwine Schreiber-Martens

Die Ungleichheit der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nimmt immer mehr zu. Der Verbrauch an Naturressourcen ist inzwischen größer, als es die Tragfähigkeit der Erde zulässt. Die Güterfülle wächst unaufhörlich und wird von immer weniger Menschen in immer weniger Zeit hervorgebracht. Und genau darum geht es: Schutz der Naturressourcen und eine gerechtere Einkommensverteilung! Hier brauchen wir andere Regeln!

Natürlich entstammen alle Einkommen der menschlichen Arbeit, aber auch die Naturgüter sind dafür unabdingbar: Licht, Luft, Wasser, Boden und die darin enthaltenen Schätze sowie die gesamte Ökosphäre. Der Fortbestand dieser Grundlagen des Lebens und Wirtschaftens ist durch unser gegenwärtiges Wirtschaften massiv bedroht.

Wie können diese Lebensgrundlagen, das Geschenk der Natur, geschützt und erhalten werden? Wie kann jeder einzelne Mensch in gleicher Weise und kostenfrei an diesem Geschenk teilhaben? Wie kann ausschließlich menschlicher Bedarf anstelle des Renditezwangs zur Triebfeder des Wirtschaftens werden?

Ein „Ressourcengestütztes“ oder „ökologisches“ Grundeinkommen für jeden Menschen zeigt Lösungsansätze für diese komplexe Aufgabe. Dabei geht es um Abgaben für die Nutzung der Naturressourcen sowie um eine geeignete Verwendung dieser Abgaben.

Am Naturgeschenk „Grund und Boden“ wird es sehr deutlich: Boden ist größtenteils nicht mehr allgemein verfügbar, sondern Privateigentum. Daher kommen immer weniger Menschen in den Genuss dieses Geschenks. Da Boden direkt oder indirekt die Grundlage allen Lebens ist, wächst bei wachsendem Wohlstand oder wachsender Bevölkerung auch die Nachfrage nach geeignetem Boden. Wir bezahlen daher für die Nutzung steigende Preise, und diese kommen nur den Eigentümern zugute.

Boden und Einkommen

Boden ist nicht durch menschliche Arbeit vermehrbar. Die Preissteigerung kann also nicht durch Ausweitung des Angebots gebremst werden. Das Naturgut Boden ist daher nicht einfach marktfähig, sondern das bedeutendste Monopolgut. Bei Verpachtungen wird die Bodenrente als leistungsloses Einkommen besonders deutlich: Die Pächter müssen einen Teil des Arbeitsertrags für die Bodenpacht aufbringen. Bei städtischem Boden haben die Bodenrenten noch mehr Gewicht: Mit den Bodenpreisen steigen auch die Mietpreise *1.

Aufgrund dieses Wissens hat es immer wieder Reformbewegungen gegeben, die das gleiche Anrecht aller Menschen am Boden reklamierten. Der US-Amerikaner Henry George (1839–1897) war ein führender Kopf dieser Bewegung im 19. Jahrhundert. Nach seinem Plan sollten die Bodenrenten, also jene Einkommen, die an die privaten Eigentümer des Bodens nur kraft Eigentümerstatus fließen, mit einer Steuer abgeschöpft werden. Als „single tax“ könnten die Einnahmen für die Finanzierung des gesamten Staatswesens ausreichen *2.

Bereits im 18. Jahrhundert schlug Thomas Spence *3 in England vor, der Boden solle in kommunales Eigentum übergehen. Die Nutzungsrechte sollten versteigert werden und eines Teils zur Finanzierung von Aufgaben der Gemeinden dienen, anderen Teils gleichmäßig pro Kopf und regelmäßig an die Einwohner ausgeschüttet werden. Ähnlich äußerte sich Anfang des 20. Jahrhunderts auch der Sozial- und Geldreformer Silvio Gesell (1862–1930). Sein Gedanke war es, die Einnahmen aus der Bodenrente speziell den Müttern zukommen zu lassen, um ihre finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit zu stärken. Über seine Zeit hinaus denkend forderte Gesell sogar, diese Zahlung weltweit allen Müttern – und damit auch allen Kindern – zukommen zu lassen, unabhängig von Herkunft und Hautfarbe. Nach seiner Sicht hat jeder in die Welt Geborene einen gleichen Anspruch auf Nutzung aller Güter der Natur! Im Prinzip kann man auch dieses „Müttergeld“ als eine Art Basis- oder Grundeinkommen ansehen, da die Zahlungen indirekt allen Bürgern in ihrer Jugendzeit zugute kommen.

Gleiche Teilhabe aller Menschen am Boden

Nach Gesells Vorstellungen sollte der Boden, wie zur Zeit der Allmende und vor Einführung des Römischen Rechts, wieder in ein allen gehörendes Gemeinschaftsgut zurück verwandelt werden. Gesell hatte dazu den Plan entwickelt, dass unabhängige Ämter den Boden mittels verzinslicher Staatspapiere zurückkaufen und dann die Bodenflächen zeitbegrenzt den Meistbietenden gegen Pacht zur privaten Nutzung überlassen.

Anfang des 21. Jahrhunderts hat Fritz Andres *4 eine Steuer zur Abschöpfung der Boden­renten ähnlich wie Henry George vorgeschlagen. Dazu soll die gegenwärtige Grundsteuer, die Boden und aufstehende Gebäude verbunden belastet, in eine Bodenwertsteuer umgewandelt werden. Die Änderung – zunächst aufkommensneutral – stellt das Bauwerk frei und entlastet damit menschliche Arbeit, während der Boden und damit Naturgebrauch entsprechend stärker belastet wird. Die Effekte dieser Umwandlung sind sehr vielfältig: Ungenutzter Boden und Baulücken werden mobilisiert und der von der Planung vorgegebenen Nutzung zugeführt. Die höhere Steuerlast macht nämlich das Liegenlassen des Bodens weniger attraktiv. Die Belastung hält die Eigentümer zu flächensparender Nutzung an. Eine reine Bodenwertsteuer würde die Bodenpreissteigerung abschöpfen und wäre ein eleganter Anreiz, in Bestlagen eher hochwertig und ökologisch statt kosten­günstig zu bauen, da die Steuerlast des Grundstückseigentümers jedenfalls nicht steigt, wenn die Bebauung besonders hochwertig ist. Die Steuer kann Planungswertgewinne, d.h. Wertsteigerungen aufgrund veränderter Raumordnung bzw. Bauleitplanung, abschöpfen. Dies mindert das Interesse der Eigentümer an der Beeinflussung der Planung und ist außerdem ein Gebot der Gerechtigkeit. Die Steuererhebung wird wesentlich vereinfacht, Steuerhinterziehung oder Steuerflucht erschwert! Diese Steuer ist eine der wenigen, die den Besteuerungsgegenstand durch die Belastung nicht einschränkt, sondern seine Verfügbarkeit erhöht. Dass, wie heute in einigen Ländern üblich, wenige Familien praktisch das gesamte Land besitzen, wäre dann auch nicht mehr rentabel, da die meisten Flächen brach liegen, also kein Einkommen für die Eigentümer generieren, aber dennoch eine Steuer anfiele.

Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, da die Einheitswerte der Gebäude überholt sind. Das im November 2019 verabschiedete Gesetz steht erneut im Verdacht der Verfassungswidrigkeit, weil es an der Gebäudewert-Komponente festhält. Das neue Gesetz ermöglicht den Bundesländern allerdings die reine Besteuerung des Bodenwertes. Hierfür setzt sich die Initiative »Grundsteuer: Zeitgemäß!« ein *5.

In Dänemark wurde diese Umwandlung bereits 1922 durchgeführt, und sie hat hervorragende bodenpolitische Wirkung! Auch in Australien gibt es gute praktische Erfahrungen; in England startete 1983 eine Kampagne zur Einführung einer solchen LVT (Land Value Tax) *6.

Beide Modelle – das Gesell’sche des Rückkaufs verbunden mit (Erb-)Baurecht gegen Meistgebot oder Konzeptvergabe wie auch das der Bodenwertsteuer – sind kombinierbar und in kleinen Schritten umsetzbar. Sie ermöglichen auf friedlichem Wege das Abschöpfen der Bodenrenten.

Bodenschätze, Wasser, Luft

Bei allen anderen Naturgütern ist es wie beim Boden: Immer wenn nämlich ein knappes Gut durch menschliche Arbeit nicht vermehrbar ist, entsteht die Möglichkeit einer Knappheits- oder Monopolrente ohne eigene Leistung: Der ökonomische Vorteil ergibt sich allein aufgrund des Eigentums oder der kostenfreien oder (zu) günstigen Nutzung.

Beim Wasser wird die Aktualität überdeutlich: Mit weltweit zunehmender Knappheit an Trinkwasser wächst das Interesse kaufkräftiger Investoren an der Privatisierung von Wasserrechten, also an der privaten Aneignung der steigenden Knappheitsrenten. Gleichzeitig wächst die Notwendigkeit, das kostbare und knappe Gut zu schützen und doch allen zugänglich zu machen.

Bei der Luft erkennen wir inzwischen klar die begrenzte Aufnahmekapazität der Atmosphäre für CO2 und andere, von vielen als klimaschädlich angesehene Gase generell. Die weltweite Klimaveränderung erfordert eine drastische Verringerung der Emissionen.

Dafür wurden im Kyoto-Protokoll sogenannte Emissionsrechte vereinbart. Sie wurden zum größten Teil an die bisherigen (Groß-)Verbraucher der Ressourcen „verschenkt“ – im Ergebnis eine nahezu kostenfreie Weiter-Nutzung eines Umweltgutes nach dem „Eroberungsstand“ von 1990. So fließt der ökonomische Gegenwert des Gutes „Recht auf klimaschädliche-Emissionen“ zum größten Teil indirekt an diejenigen Menschen, die mit ihrem Lebensstil die höchsten derartigen Emissionen verursachen. Nur die Anzahl von Zertifikaten, um die der Ausstoß verringert werden soll, wird gehandelt. Der Preis pro Zertifikat ist von anfangs 5,00 € pro Tonne CO2 zunächst stark gestiegen, dann aber aufgrund von „überschüssigen Zertifikaten“ wegen internationaler Gutschriften *7 verfallen. Es gibt jetzt Pläne, einen Mindestpreis für alle Zertifikate bzw. CO2-Emissionen festzulegen *8.

Wie könnte die Struktur *9 von funktionstüchtigen und wirksamen Vorschlägen zur Abschöpfung der Knappheitsrenten über den Boden hinaus auch für andere Umweltgüter aussehen?

Auf der umweltpolitischen Planungsebene wird für ein Umweltgut aus ökologischen Gründen eine Nutzungsbegrenzung vereinbart. Dabei wird entweder die Menge (vgl. Kyoto-Protokoll), die genutzt werden darf, oder ein Preis (ähnlich einer Ökosteuer) für die Nutzung festgelegt. Im ersten Fall werden alle Nutzungsanteile dann meistbietend an die Interessenten versteigert. In beiden Fällen wird das Umweltgut durch die laufend anfallenden Entgelte (Preise) geschützt. Gleichzeitig sorgt der (hohe oder steigende) Preis dafür, dass das Umweltgut in der Weise bzw. dort genutzt wird, wo seine Nicht-Verfügbarkeit besonders teuer wäre oder sein Nutzen besonders groß ist. Dies ist die Allokationsebene, auf der die Effizienz bzw. der Preis „regelt“, wo oder wie das Gut genutzt wird bzw. wer es nutzt. Die pro Kopf gleiche Ausschüttung der Gesamtsumme der Abgaben garantiert dann auf der Verteilungsebene, dass für jeden Menschen eine „durchschnittliche“ Nutzung des Umweltgutes kostenfrei ist. Genau die entsprechende Durchschnittssumme wird nämlich im Ergebnis an jeden einzelnen ausgezahlt! So kann unabhängig von der Höhe der Abgabe jeder im Durchschnitt „mithalten“.

Abgaben für den Gebrauch von Umweltgütern führen zu entsprechenden Änderungen in den Güterpreisen. Dies hat Auswirkungen auf das (Kauf-)Verhalten der Konsumenten. Gleichzeitig sorgt die Verwendung der Abgaben dafür, dass Menschen mit einem Lebensstil, der die Naturressourcen überdurchschnittlich schont, ein echtes zusätzliches Nettoeinkommen erzielen. Es ist ein Einkommen aufgrund der Leistung des besonders schonenden Umgangs mit den unvermehrbaren Umweltgütern. Und das geschieht ohne „gläsernen Verbraucher“!

Diese Leistung zum Erhalt der Lebensgrundlagen der Menschheit wird im 21.Jahrhundert besonders notwendig sein!

Erst die genannte Verwendung, nämlich die direkte Rückverteilung gleichmäßig pro Kopf, ermöglicht überhaupt die politische Durchsetzung. Andernfalls werden durch steigende Umweltabgaben oder Mengenbegrenzungen eine wachsende Anzahl von Menschen von der Nutzung der Umweltgüter tendenziell ausgeschlossen. Dann entstehen heftige Verteilungskonflikte, die unsere natürlichen Lebensgrundlagen beschleunigt zerstören.

Weitere Auswirkungen der gleichmäßigen Rückverteilung

Haushalte mit Kindern gehören zu den Netto-Gewinnern, denn Kinder sind unter­durchschnittliche Nutzer von Umweltgütern. Durch die überproportionale Steigerung der niedrigeren Einkommen bei gleicher Pro-Kopf-Auszahlung werden Nachfrage und Konjunktur belebt. Dies steigert in der Tendenz die Nachfrage nach menschlicher Arbeitskraft, ohne dabei den Schutz der Naturgüter zu gefährden. Wirtschaftswachstum entsteht nur soweit und nur dort, wo tatsächlich Bedarf ist. Die „bedürftigen“ Menschen verfügen nämlich über mehr Kaufkraft (Geld)! Gleichzeitig werden Investitionen in eher umweltschonende Produktion gelenkt. Die Rückzahlung ist ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ *10, das nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden darf! Dies erleichtert Schritte zur Arbeitszeitverkürzung, denn die Rückzahlung erfolgt unabhängig von der Erwerbsarbeit der Einzelnen. Anderes Arbeiten anstelle und neben der Erwerbs­arbeit wird begünstigt. Jedem Menschen ist eine „durchschnittliche“ Nutzung der Natur­güter möglich. Damit wird das Menschenrecht der gleichen und kostenfreien Teilhabe an den Umweltgütern erfüllbar.

Soll auch die Bodenrente des städtischen Bodens direkt zurückverteilt werden?

Der „Wert“ bzw. Preis dieses Bodens entsteht durch die Investitionen der öffentlichen Hand in z.B. Sicherheit, Nahverkehr, Bildung, Kultur. Nach neueren Vorschlägen *11 sollte daher das Aufkommen aus der Bodenwertsteuer bei den Kommunen verbleiben, wie bei der jetzigen Grundsteuer. Es kommt dann indirekt wieder den Bürgern zugute.

Konkrete Beispiele und Zahlen

Im Jahr 2004 hat der Solarenergie-Förderverein vorgeschlagen, die verbrauchte Endenergie um 0,04 €/kWh zu verteuern; in 2015 wurde über eine stärkere Verteuerung um 0,12 €/kWh nachgedacht *12. Eine einfache Überschlagsrechnung ergibt: Bei einem Endenergieverbrauch in Deutschland von ca. 2500 Mrd. kWh pro Jahr *13 führt eine Verteuerung um 0,12 €/kWh zu einer Summe von 300 Mrd. € pro Jahr, also bei kompletter Rückausschüttung an die ca. 80 Mio. Einwohner etwas mehr als 300 € pro Kopf und Monat. Die Verteuerung wirkt sich mit 0,12 € pro kWh Elektrizität, mit ca. 1,00 € pro Liter Diesel, Benzin oder Heizöl und etwa 1,20 € pro Kubikmeter Erdgas aus. Ein echter Anreiz für das 1-Liter-Auto und öffentliche Verkehrssysteme! Dabei dienen diese Zahlen nur als ein erster Anhaltspunkt, und selbstverständlich bleibt Gestaltungsraum zur Förderung umweltschonender Energieträger! In der Schweiz wurde 2007 eine „Lenkungsabgabe“ beschlossen, die an die Bürger und Unternehmen zurückgezahlt wird *14.

Auswirkungen beim Kyoto-Protokoll

Durch eine weltweite Versteigerung aller Emissionsrechte gegen Höchstgebot wird die Nutzung der CO2-Emission möglichst effizient. Die Rückverteilung der Erlöse ergibt in der Summe eine Transferzahlung aus den hochindustrialisierten an die unterdurchschnittlich emittierenden Staaten. Durch diese Zahlungen entsteht dort ein eigenes Interesse an einem industriellen Wachstum mit geringer CO2-Emission, andernfalls versiegen nämlich die Zahlungen. Für die erforderliche Technologie stehen Mittel aus eben diesen Zahlungen zur Verfügung.

Aber auch die Netto-Zahler, also wir, die Bürger der Verschwender-Staaten, haben ein eigenes Interesse daran: die Klimaänderung hat nämlich auch für uns direkt und indirekt dramatische Konsequenzen.

Dieses Modell eines Naturressourcen-Grundeinkommens oder „ökologischen Grundeinkommens“ (Ulrich Schachtschneider) ist weltweit möglich und nötig. Es kann national wie international stufenweise eingeführt werden. Es hat günstige Wirkungen auf die weltweiten Verteilungskonflikte. Es befördert ressourcenschonendes Wachstum – wo nötig! Der skizzierte Ansatz verbindet sachgerecht marktwirtschaftliche und egalitäre Prinzipien. Er kann sogar als Modell für eine umlaufgesicherte, inflationsfreie Währung betrachtet werden *15. Neben der Abschöpfung der genannten Renten benötigen wir eine solche Änderung unseres Geldsystems, um das Wachstum von Geldvermögen und Schulden zu beenden. Andernfalls entsteht zunehmend „Geld ohne Bedarf“ und „Bedarf ohne Geld“ (nach Dieter Suhr). Auch das nimmt uns immer mehr die Luft zum Atmen!


  1. Vgl. Statista: Entwicklung des Mietpreisindex für Deutschland in den Jahren von 1995 bis 2019. tinyurl.com/yxsqnnxd.
  2. Vgl. Dirk Löhr: Boden – die verkannte Umverteilungsmaschine, Zeitschrift für Sozialökonomie (198/199.Folge/2018: 3–19). Als PDF: tinyurl.com/y2oypnm4? Mattauch, Siegmeier, Edenhofer, Creutzig: Financing Public Capital Through Land Rent Taxation: A Macroeconomic Henry George Theorem. tinyurl.com/y2orsfkh? Henry George: Fortschritt und Armut. Eine Untersuchung über die Ursache der industriellen Krisen und der Zunahme der Armut bei zunehmendem Reichtum, 2017, Metropolis: Marburg.
  3. de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Spence
  4. Siehe Heft Nr. 257 (2001) Schriftenreihe „Fragen der Freiheit“ , hrsg. vom Seminar für Freiheitliche Ordnung. fragen-der-freiheit.de/hefte.html
  5. www.grundsteuerreform.net/ 
  6. Rudolf Josten; Die Bodenwertsteuer – eine praxisorientierte Untersuchung zur Reform der Grundsteuer, 2000, Kohlhammer: Stuttgart 2000. Zu Dänemark: S.109; zu Australien: S.71ff. Zur Initiative in Großbritannien: labourland.org/history/
  7. Vgl. Sören Fechner: Entwicklung der CO2-Preise und aktuelle Probleme im CO2-Handel, TU Berlin. PDF: tinyurl.com/y6q7lvnj
  8. FOES e.V.: Lenkungs- und Verteilungswirkungen einer klimaschutz-orientierten Reform der Energiesteuern. PDF: tinyurl.com/y4zrvgdc
  9. Vgl. Fritz Andres: Die drei Funktionsebenen der Bodenordnung und ihre Zusammenhänge, in: Fragen der Freiheit, Heft 245 (1997: 39-51). fragen-der-freiheit.de/hefte.html
  10. Vgl. grundeinkommen.de
  11. Vgl. Kriese, Löhr, Wilke: Grundsteuer: Zeitgemäß! – Der Reader zum Aufruf, 2019, Thomas Kubo: Münster? vgl. auch die Berichterstattung mit aktuellem Medienecho auf grundsteuerreform.net sowie die Blog-Veröffentlichungen von Dirk Löhr unter bodenwertsteuer.org
  12. Wolf von Fabeck: Energiesteuer und bedingungsloses Energiegeld für alle? Präsentation des Solarenergie-Fördervereins. tinyurl.com/wwxxm8o
  13. Vgl. Umweltbundesamt: Energieverbrauch nach Energieträgern, Sektoren und Anwendungen. tinyurl.com/y68wn6qx
  14. de.wikipedia.org/wiki/Lenkungsabgabe_(Schweiz)
  15. Prof. Hans Peter Aubauer, Wien: Ökologische, globalsolidarische und soziale Zügel für den Kapitalismus; PDF: tinyurl.com/yx9fxjh9

Sämtliche Links wurden am 22.05.2020 überprüft.