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Brief an NRW-Finanzminister zur Grundsteuerreform

Nordrhein-Westfalen hat noch keine Entscheidung zur Grundsteuer getroffen. Auch hier würde es Sinn machen, eine Bodenwertsteuer einzuführen. Die INWO schrieb daher Finanzminister Lutz Lienenkämper sowie die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses an.

Sehr geehrter Herr Minister Lienenkämper, am 19. November wird das Thema Grundsteuerreform im Finanzausschuss behandelt. Für uns als INWO ist der Umgang mit dem Faktor Boden für unsere Wirtschaftsordnung ganz wesentlich. Wir brauchen eine gerechte, mit unserem Grundgesetz vereinbare und den Verwaltungsaufwand für die Kommunen gering haltende Lösung, die von uns Bürgerinnen und Bürgern nachvollzogen und respektiert werden kann.


Gerechtigkeit und Rechtssicherheit

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber zwar einen weiten Spielraum für die Ausgestaltung eines neuen Gesetzes habe. Allerdings muss er einen Belastungsgrund nennen, der dann in der Bemessungsgrundlage realitäts- und relationsgerecht umgesetzt wird.

Speziell das Flächenmodell fußt auf der Annahme, dass die Gebäude- und Bodenflächen gute Indikatoren für den Nutzen wären, den die Bewohner aus der kommunalen Infrastruktur ziehen. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen besagen jedoch das Gegenteil: Gerade in peripheren, einfachen Lagen mit schlechtem Zugang zur Infrastruktur ist die Inanspruchnahme von Wohnfläche oftmals höher als in den zentralen Lagen. Flächengleiche Immobilien in peripheren Lagen würden über eine flächenbezogene Bemessungsgrundlage in Relation zum Nutzen höher belastet als solche in guten, zentralen Lagen. Die Modelle Hessen, Niedersachsen und Hamburg schwächen diese regressive Belastungswirkung zwar ab, heben sie allerdings nicht auf. Zudem entstehen durch die lagebezogenen Modifikationen verfassungsrechtlich bedenkliche Mischmodelle. Verfassungsrechtlich bedenklich ist zudem, dass die Gewichtung der Flächen mit Äquivalenzzahlen letztlich willkürlich geschieht und sich nicht aus dem Markt ableiten lässt.

In einer Anhörung der Landesregierung Baden-Württemberg Ende Januar wurde hingegen festgestellt, dass das Bodenwertmodell verfassungsrechtlich einwandfrei ist.


Verwaltungsaufwand und Bürokratieabbau

Die Einbeziehung der Gebäude sowohl im Bundesmodell wie in den flächenbezogenen Modellen verursacht zudem erheblichen Verwaltungsaufwand. Nicht nur das Bundesmodell ist viel zu komplex, auch die Flächenmodelle sind nicht so einfach, wie sie erscheinen. Insbesondere der Aufwand für die Ermittlung von Gebäudeflächen bei Gewerbebetrieben sollte nicht unterschätzt werden.

Das Bodenwertmodell ist hingegen sehr einfach zu administrieren. Nordrhein-Westfalen hätte aufgrund seines entwickelten Gutachterausschusswesens diesbezüglich noch deutlich bessere Voraussetzungen als Baden-Württemberg.

Unser Appell: Machen Sie die Grundsteuer zu einer Steuer, die ihren Namen verdient: Nur der Grund sollte besteuert werden!


Vermittelbarkeit und Akzeptanz

Das Bundesmodell und die Flächenmodelle sind nicht nur aufgrund ihrer Komplexität, sondern auch aus anderen Gründen schwer zu vermitteln. Boden ist ein knappes Gut, mit dem wirtschaftlich umgegangen werden muss. Gerade in Zeiten negativer Zinsen darf Boden nicht zum Spekulationsobjekt verkommen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zurecht, dass in Zeiten von Wohnungsmangel und steigenden Mieten mit Baurechten versehene Flächen tatsächlich bebaut werden.

Aus ökologischen Gründen sollte dagegen der weitere Landschaftsverbrauch reduziert werden. Es muss daher investiert werden, um bestehende Gebäude auszubauen, zu erhalten und den Anforderungen der Zeit anzupassen. Bei vermehrter Arbeit im Home-Office werden die Wohnansprüche sich weiter erhöhen. Investitionen in Gebäude dürfen daher nicht zu einer höheren Grundsteuer führen. Dies garantiert einzig die Bodenwertsteuer. Auch für viele Unternehmen wäre es derzeit problematisch, wenn durch die extreme Differenzierung der Steuermesszahl für Gebäude zwischen Wohnen und Gewerbe eine erhebliche Mehrbelastung auf sie zukäme – was offenbar die das Flächenmodell unterstützenden Wirtschaftsverbände noch nicht erkannt haben. Dagegen wird im Baden-Württemberger Modell über eine einfache Modifikation der Steuermesszahl (Abschlag von 30 % für Wohnnutzungen) eine Ausgewogenheit der Belastungsverschiebung zwischen Wohn- und Nichtwohnnutzungen sichergestellt.

Der Umstand, dass in der Initiative »Grundsteuer: Zeitgemäß!«, die auch von unserer Organisation unterstützt wird, das gesamte gesellschaftliche Spektrum von Arbeitnehmer- über Naturschutz-, Planungs- bis hin zu arbeitgebernahen Instituten in dem Bündnis vertreten ist, zeigt, dass das Bodenwertmodell gesellschaftlich vermittelbar und konsensfähig ist.

Für die Bodenwertsteuer spricht aber vor allem die ökonomische Überzeugung: Von der Sache her haben sich mindestens zehn Wirtschafts-Nobelpreisträger aus allen politischen Lagern für eine Bodenwertsteuer ausgesprochen, da sie soziale und effizienzbezogene Ziele versöhnt. Wir bitten Sie, Ihren Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass die kom munalen Steuern in Nordrhein-Westfalen ökonomisch zukunftsfähig aufgestellt werden.

Sollte für Ihre Entscheidungsfindung noch die Diskussion mit Experten notwendig sein, können wir das gerne zeitnah vermitteln.


Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Felix Fuders

 

Dieser Beitrag erschien in der FAIRCONOMY 3/2020